Tod am Pappelsee: Statt Mord , ein Jahr auf Bewährung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung
Wer von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht zahlen kann, landet auch schon mal für bis zu 90 Tage in einer geheizten siebeneinhalb Quadratmeter großen Gefängniszelle und kann seinen täglichen Spaziergang auf dem Gefängnishof gemeinsam mit verurteilten Schwerverbrechern genießen. Abwegig? Keineswegs: „3150 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung“, da der Angeklagte aus Unachtsamkeit seine Zigarette nicht richtig ausgedrückt hat. Da der arbeitslos gewordene „Delinquent“, diese Zahlung nicht leisten konnte, wurde er kurzer Hand für 90 Tage in eine Acht-Mann-Zelle einquartiert. Kein Einzelschicksal, sondern nur ein Fall von etwa 50.000 jährlich.
„Während vermögende Wirtschaftsverbrecher durch „Deals“ mit Staatsanwälten und Richtern Freiheitsstrafen verhindern können, landen am unteren Ende der Gesellschaft Männer und Frauen im Knast, die wiederholt schwarz mit dem Bus fuhren, in der Drogerie klauten oder mit Haschisch erwischt wurden“, so Spiegel-Online im Juni 2008.
Anders verfährt man hingegen mit Gewalttätern, besonders wenn es sich dabei um Jugendliche handelt. Erst gestern lieferte das Landgericht Kleve unter Vorsitz des Richters Johannes Huismann ein solches Skandal-Urteil: „ein Jahr auf Bewährung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung“ für einen 17Jährigen, der zusammen mit einem Komplizen im Mai diesen Jahres den stark sehbehinderten Obdachlosen Klaus B. aus purer Langeweile totgetreten hatte. „Gefühlskälte und Abgebrühtheit“, attestierte damals der Leiter der Mordkommission, Rother, dem mutmaßlichen Haupttäter, der sich im Anschluss an diese Gewaltorgie im Freundeskreis mit der Tat noch gerühmt haben soll.
Neun Jahre Gefängnis forderte die Staatsanwaltschaft für den, schon in der Vergangenheit bei der Polizei auffällig gewordenen, Hauptangeklagten. Doch für Richter Johannes Huismann, der für seine verharmlosenden Urteile bekannt ist, reichten die vorgetragenen Beweise nicht aus, um den Angeklagten oberhalb der einjährigen Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Körperverletzung und Sachbeschädigung“, ein Urteil, das zum Nachdenken über die Verfassung der deutschen Justiz anregt.