Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Satz für Strom um bis zu 30 Prozent
Image by _maddin_ via Flickr
Der Hartz-IV-Satz für Strom* eines alleinstehenden Arbeitslosen reicht im gesamten Bundesgebiet nicht aus, um die für ihn durchschnittlich anfallenden Stromkosten** zu begleichen. Um bis zu 30 Prozent übersteigen die Kosten den Arbeitslosengeld-II-Regelsatz für Strom.
Dies ermittelte das unabhängige Vergleichsportal CHECK24.de. Besonders betroffen sind Verbraucher in Ostdeutschland. Dort gibt es überdurchschnittlich viele Arbeitslose***, deren begrenzte Haushaltskassen zusätzlich durch besonders hohe Stromkosten belastet werden.
Der Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Alternativanbieter ermöglicht ein Sparpotenzial von über 100 Euro jährlich – doch dieser wird vielen Erwerbslosen durch Prüfung ihrer Bonität erschwert.
Stromkosten bis zu 30 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Strom
Ein alleinstehender Arbeitsloser mit einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh zahlt im Monat durchschnittlich 35 Euro für Strom. Sein Hartz-IV-Satz für Strom beträgt jedoch nur rund 29 Euro pro Monat. Somit übersteigen die Kosten die Arbeitslosengeld-II-Regelleistung für Strom im Bundesdurchschnitt um monatlich ca. sechs Euro bzw. 22 Prozent.
In der Spitze liegen die Stromkosten um knapp 30 Prozent über dem Hartz-IV-Satz. Dies ist in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz der Fall.
Im gesamten Bundesgebiet reicht Hartz-IV-Satz für Strom nicht aus
In allen Bundesländern liegen die durchschnittlich anfallenden Stromkosten eines Single-Haushaltes über der staatlichen Grundsicherung für Strom.
Selbst die geplante Erhöhung des monatlichen Regelsatzes von 359 Euro auf 364 Euro würde nur Hartz-IV-Empfängern in den Stadtstaaten ermöglichen, die Stromkosten aus den Regelleistungen vollständig zu begleichen. Aufgrund günstiger Infrastruktur- und Belieferungskosten liegen die Stromkosten beispielsweise in Hamburg und Berlin 16 Prozent niedriger als in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In strukturschwachen Gebieten sind die Netznutzungsentgelte besonders hoch.
Arbeitslose Ostdeutsche sind besonders von hohen Stromkosten betroffen
In allen ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – liegen sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Stromkosten über dem Bundesdurchschnitt. Somit stehen Erwerbslosen in Ostdeutschland nicht nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung, sondern sie zahlen auch noch mehr für Strom als die meisten Westdeutschen. Die Stromkosten im Osten übersteigen den Bundesdurchschnitt um bis zu sechs Prozent.
Tarifwechsel spart Geld – Wechsel wird Arbeitslosen jedoch oft erschwert
Durch einen Anbieterwechsel kann ein Ein-Personen-Haushalt in vielen Fällen über 100 Euro pro Jahr einsparen. Allerdings führen nahezu alle alternativen Versorger Bonitätsprüfungen bei Neukunden durch, was den Stromanbieterwechsel erschweren kann.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Hartz-IV-Bezieher in der teuren Grundversorgung verbleiben müssen. „Wir raten Arbeitslosen hartnäckig zu versuchen, zu einem günstigeren Versorger zu wechseln“, sagt Isabel Wendorff vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. „Ist ein Anbieterwechsel nicht möglich, lohnt sich ein Anruf beim aktuellen Versorger: Oftmals können Kunden einen günstigeren Alternativtarif des Grundversorgers wählen“, so Wendorff weiter.
*Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 359 Euro monatlich (8 Prozent von 359 Euro = 28,72 Euro), Quelle: Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-20-SGB-II-Regelleistung-Sicherung-LUnterhalt.pdf
**Jahresverbrauch: 1.500 kWh
***Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober2010 http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000000/html/start/karten/aloq_land.html