Hartz IV-Gesetz zur Förderung von Willkür und Beschleunigung von Absturz in Armut
erste Analyse zum Kleingedruckten im von-der-Leyen-Gesetz
Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin: erste Analyse zum Kleingedruckten im von-der-Leyen-Gesetz„Schneller, höher, besser, weiter,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüberdem Sozialticker fest, „war mal wieder das Aufmerksamkeit heischende Motto, um sich eher vor als nach der Veröffentlichung des neuen Hartz IV-Gesetzentwurfs im Google-News-Ranking ganz obenzu finden.
Dass da noch niemand den am gestrigen Abend erst veröffentlichten Gesetzes-Verschärfungs-Vorschlag aus dem Hause von der Leyen kannte, fiel im Medienhype der vom Ministerium durchgestochenen Propaganda-Wünsche gar nicht auf. Auch nicht dass die Höhe derRegelsätze – sofern die Ministerin ihren Zeitplan besser einhalten wird als gestern – erst amkommenden Montag darin zu finden sein werden.
Wieder einmal nur Wahlkampf-Rhetorik, um eigene Positionen in die Medien zu bringen. Grund genug,“ findet Brigitte Vallenthin,“ jetzt einmal ins Kleingedruckte der abermals verschärften Förderung von Willkür und Beschleunigung von Absturz in Armut zu schauen. “Während alle wie die Kaninchen auf die Schlange ihre Aufmerksamkeit auf die Höhe der Regelsätzerichten und damit abgelenkt sind, hat die Hartz4-Plattform einen ersten Blicke in Teile der klammheimlich mitgelieferten Drangsalierungen aus dem 136-seitigen Gesetzesänderung geworfen– ohne dass sie damit jetzt schon einen Anspruch auf vollständige oder gar juristisch abschließende Wertung erheben will und kann.
An wenigen Beispielen wird jedoch deutlich, dass die Bundesregierung genau da den Riegel vorschiebt, wo bislang die Gerichte den Menschen nochMöglichkeiten lassen konnten, einen bodenlosen Absturz zu verhindern und die Chance auf eine Zukunft nach Hartz IV nicht gänzlich zu verlieren. Das Gesetz würde, sofern es die parlamentarischen Hürden ungehindert nähme, den Weg eröffnen, um die Lebensumstände der betroffenen Menschen noch mehr als bisher dramatisch verschlimmern.
In den §§ 11 und 11a werden – im Sinne der bereits heute massenhaft vollzogene Amtspraxis des Aushungerns durch Verzögerung von Bewilligungen – jetzt dafür alle Türen endgültig sperrangelweit auf gemacht. Das geschieht mit ergänzenden Sätzen und zwar in§ 11: „Zuflüsse aus Darlehen sind Einnahmen.“und im neuen§ 11a: „Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Darlehen, die ausdrücklich einem anderen Zweck als derSicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind.“
Das hat nach Einschätzung der Hartz4-Plattform praktisch folgende Konsequenz: Wenn künftig – nach weit verbreiteter Amts-Praxis – eine Leistungs-Bewilligung wegen angeblich nicht ausreichender Mitwirkung nach Belieben hinaus gezögert wird, bleibt nur das Verhungern. Denn per Darlehen geliehenes Geld für Essen undTrinken zum Überleben, wird man dann nicht mehr zurück zahlen können – so wie es heute die Rechtsprechung noch erlaubt. Ein zweites Beispiel: Es ist zu befürchten, dass mit dem geänderten § 13 die – bereits heute in den Ämtern praktizierten – Schikanen zur Urlaubs- d.h. „Ortsabwesenheits“-Verhinderung via urplötzlicher Meldepflicht oder Job-Termine verschärft werden.
Dort ist eine neue Ermächtigung hinzugefügt worden: § 13: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte außerhalb eines näher zu bestimmenden zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten dürfen, ohne Ansprüche auf Leistungen nach diesem Buch zu verlieren.
“Damit steht zu befürchten, dass die bislang auf den § 7 bezogene Erreichbarkeitsanordnung gekippt wird, diewenigstens eine 21-Tage-Hartz IV-Auszeit im Jahr bei „vollem Lohnausgleich“ ermöglichte und die auf diese Zeit befristete Erlaubnis, seinen Wohnort auch mal verlassen zu dürfen. Und schließlich kippt der Gesetzentwurf selbst die realitätsnahe Rechtsprechnung zur Wohnraumbemessungund -Finanzierung des Bundessozialgerichts, das nach Ansicht der Hartz4-Plattform nicht im Verdacht derParteilichkeit für Hartz IV-Betroffene steht.
Mit den neuen §§ 22a und 22b wird nämlich die bislang nochrechtswidrige Wohnungs- und Heizungs-Pauschalierung der Hartz IV-Ämter abgesegnet: § 22a: „Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte auch ermächtigen, abweichendvon § 22 Absatz 1 Satz 1 den Bedarf für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebietdurch eine monatliche Pauschale zu berücksichtigen.“
Getoppt wird das Ganze auch noch von einer Kommunen- und Behörden-freundlichen Aufforderung zurMischkalkulation für Wohnungsgröße, Miete und Heizkosten, die alleine die Sparbestrebungen der Kommunenbefördern. Und die – wenn wirklich eine Regelsatzerhöhung kommen sollte –, diese mehrfach auffressen wird.Denn eine per Landesgesetz erlassene Satzung kann nach§ 22b: „… bestimmen, (…) in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen anerkanntwerden. In der Satzung kann auch die Höhe des als angemessen anerkannten Verbrauchswertesoder der als angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung bestimmt werden.“
Es „kann eine Gesamtangemessenheitsgrenze (…) gebildet werden.“„Ob wir Sarrazins warme Pullover doch noch brauchen werden?“ fragt die Hartz4-Plattfrom Sprecherin in diesem Zusammenhang.„Man darf also gespannt sein“, so Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker, „was die Bundesverfassungsrichter zu diesem Machwerk sagen, das sie vermutlich schneller als erwartet auf den Tischbekommen werden. Noch geben wir allerdings die Hoffnung nicht auf, dass – anders als im Falle derBundespräsidentenwahl – SPD, Grüne und Linke dieses Mal zusammen halten und sich dem Menschenwürde missachtenden Gesetz von Schwarz-Gelb spätestens im Bundesrat kraftvollentgegen stellen.
“Wiesbaden, 21. September 2010 Brigitte Vallenthin Presse Hartz4-Plattform keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde! Fon/Fax0611-17212210160-91279465 info@hartz4-plattform.de, www.hartz4-plattform.de, www.grundeinkommen-wiesbaden.de