Schwesig: Gleiche Bildungschancen für Kinder aus Hartz-IV-Familien
Zur Härtefallregelung der Bundesregierung beim ALG II erklärt die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Manuela Schwesig:
Die Regelung, dass die Kosten für den Nachhilfeunterricht für die Kinder von ALG II-Empfängern nur übernommen werden, wenn beispielsweise eine langfristige Erkrankung oder ein Todesfall in der Familie vorhanden sind, ist zu restriktiv und deshalb zutiefst ungerecht.
Der Anspruch auf eine zusätzliche Förderung eines Kindes sollte sich aus dem Bildungsbedarf des Kindes herleiten und nicht aus seiner familiären Situation. Leistungsschwache Kinder aus Hartz-IV-Familien müssen die gleichen Bildungschancen erhalten wie alle anderen Kinder. Ich fordere deshalb Ursula von der Leyen auf, die Härtefallregelungen an den wirklichen Bedürfnissen von Kindern zu orientieren.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht: es geht vor allem um Bildungschancen von Kindern. Umso wichtiger ist es, dass genau in diesem Bereich der Hebel angesetzt wird. Die SPD wird sich auf allen Ebenen dafür stark machen.