Fortführungstarifvertrag: Karstadt-Duisburg stimmt ab
Seit gestern lässt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ihre Mitglieder, die bei Karstadt beschäftigt sind, über den Fortführungstarifvertrag, der letzte Woche parafiert wurde, abstimmen.
Der Tarifvertrag soll einerseits den finanziellen Beitrag der Beschäftigten zur Überwindung der Insolvenz regeln, sowie die Beschäftigungssicherung des angeschlagenen Warenhauskonzerns.
Bis zum 16.12 haben die ver.di-Mitglieder Zeit, sich für oder gegen den Tarifvertrag zu entscheiden. Am 19.12 wird das bundesweite Abstimmungsergebnis verkündet.
"Die bundesweite Abstimmungsbeteiligung ist gut und in Duisburg hervorragend", so die für den Duisburger Einzelhandel zuständige stellvertretende ver.di Geschäftsführerin.
Britta Munkler. "Es ist ein Erster von vielen Schritten in die richtige Richtung, um das Warenhaus zu stabilisieren", erklärte die Betriebsratsvorsitzende von Karstadt-Duisburg Rita Rodenbücher. "Da die Mitglieder den ver.di-Bundesvorstand aufgefordert haben diesen Tarifvertrag zu verhandeln, ist eine breite Ablehnung eher unwahrscheinlich", so Rodenbücher auf die Frage, ob es zu Überraschungen im Abstimmungsverhalten kommen könnte.
Die Eckpunkte des Fortführungstarifvertrages sehen wie folgt aus:
Laufzeit:
Tarifliche Bestandteile 01.09.2009 – 31.08.2012
Übertarifliche Bestandteile 01.12.2009 – 31.08.2012
Wichtig:
• Der Tarifvertrag regelt die Beiträge der ArbeitnehmerInnen, die ein Herausführen
des Unternehmens aus der Insolvenz auf der Grundlage eines Insolvenzplanes
ermöglichen,
Und
• dient der Sicherung der Arbeitsplätze nach erfolgreicher Beendigung des
Insolvenzverfahrens.
Ebenso
• steht in der Präambel, dass den Tarifvertragsparteien daran gelegen ist,
baldmöglichst einen Investor zu finden, der Karstadt weiterführt und das
Unternehmen und die Arbeitsplätze sichert.
Weitere Inhalte:
• Im Geltungsbereich sind Ausnahmen für Beschäftigtengruppen definiert, die keinen
Sanierungsbeitrag erbringen müssen (zum Beispiel Gekündigte, Altersteilzeitler und
Azubis).
• Weiter sieht der Tarifvertrag auch Härtefallregelungen und Regelungen für
Beschäftigte mit geringem Einkommen vor.
• Zur Standort- und Beschäftigungssicherung sind in der Anlage 1 zum Tarifvertrag
die Standorte aufgelistet, die nicht fortgeführt werden. Alle anderen Standorte
bleiben bis mindestens zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages erhalten.
• Abweichungen von der Beschäftigungssicherung sind neben den Kündigungen bei
Schließungen von Betriebsstellen auch die Anpassung der Personalkosten
entsprechend der Personalplanung und entsprechend der Plan-Ist-
Umsatzabweichung (wie STV 2008).
Sanierungsbeiträge:
• Tarifliche Vorsorgeleistung 2009 und 2010 (aus Flächen-Tarifabschluss 2008)
• Tarifliche Sonderzuwendungen in 2009, 2010 (75 %) und 2011 (75 %)
• Tarifliches Urlaubsgeld in 2009 (4/12), 2010 (100 %), 2011 (100 %) und 2012
(mit 8/12)
• Übertarifliche Leistungen wie bereits 2008
Das monatliche Entgelt bleibt unangetastet.
Die Tariferhöhungen (incl. Einmalzahlungen) werden weitergegeben.
Treuhand:
• Sanierungsbeiträge werden durch ein Treuhandmodell abgesichert.
• Zunächst werden die Arbeitnehmerbeiträge sechs Monate gestundet.
• Erst wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, fließt dieses Geld in das
Unternehmen, ansonsten zurück an die Beschäftigten:
– Standortsicherung
– Beschäftigungssicherung
– Durch Gläubigerversammlung beschlossener Insolvenzplan
Weitere wichtige Regelungen:
• Tarifschiedsstelle, die bei Entscheidungssachverhalten aus dem Tarifvertrag
angerufen werden kann
• Controllinginstrumente
• Rückerstattung bei Ausscheiden
• Besserungsschein
• Absichtserklärung hinsichtlich der Übernahme von Azubis und von Entfristungen
• Informationen über den Investorenprozess
• Regelungen im Fall eines Betriebsübergangs