Bundestagswahl: Rundfunk beginnt mit Ausstrahlung der Wahlwerbung
Berlin (dts) – Fernsehen und Radio beginnen heute mit der Ausstrahlung der Wahlwerbung der Parteien. Es werden die Spots aller zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien ausgestrahlt. Wie viel Zeit den einzelnen Parteien dabei für ihre Spots zur Verfügung gestellt wird, regeln die Landesmediengesetze oder entsprechende Satzungen. Dabei sollte jeder Partei eine „angemessene Sendezeit“ eingeräumt werden. Ausgangspunkt für die Zuteilung sind dabei unter anderem das letzte Wahlergebnis und die Größe der Partei. Die Wahlwerbung muss weiterhin in der Hauptsendezeit platziert werden. Beim Hörfunk bedeutet das eine Ausstrahlung zwischen 6.00 und 19.00 Uhr, im Fernsehen sollten die Spots von 17.00 bis 23.00 Uhr laufen. Neben der Ausstrahlung im Rundfunk spielt auch die Werbung der Parteien im Internet in diesem Wahlkampf eine große Rolle. Vor allem kleine Parteien, die wenig Sendezeit im Rundfunk erhalten und ein geringes Budget haben, bekommen hier die Chance, bekannt zu werden.