Sexualkunde ist Pflicht
Karlsruhe (dts) – Moralische Vorbehalte sind kein Grund für die Befreiung vom Sexualkundeunterricht. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, dürfen religiöse Eltern ihre Kinder nicht ohne weiteres vom Sexualkundeunterricht fernhalten. Die Schulpflicht hat demnach Vorrang vor den religiösen und sonstigen Werten der Eltern. Mit diesem Beschluss wiesen die Richter in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von streng gläubigen Eltern zweier Schüler aus Ostwestfalen ab. Die baptistischen Eltern hatten ihren Kindern untersagt, an einem Theaterprojekt teilzunehmen, da dieses die Kinder zu einer „freien, absolut einseitigen emanzipatorischen“ Sexualität erziehe. Die Richter argumentierten, dass Projekt den Kindern lediglich Möglichkeiten aufgezeigt habe, wie sie sich einem etwaigen sexuellen Missbrauch entziehen können. Laut Karlsruhe sind „solche mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit grundsätzlich zumutbar“.