Gericht in Schleswig-Holstein entscheidet gegen GEZ-Gebühr für Arbeitsrechner
Schleswig (dts) – Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat sich heute in einem Urteil gegen eine generelle Rundfunkgebür für gewerblich genutzte PCs ausgesprochen. Das Gericht gab damit der Klage einer Softwareentwicklungsfirma statt. Zum einen widersprachen die Richter der Einordnung von PCs als Rundfunkgeräte. Ein PC könne nur dann ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ sein, wenn er zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Seien diese technischen Voraussetzungen nicht gegeben, könne keine Gebühr verlangt werden. Zum anderen äußerten die Richter Zweifel an der Nutzung von PCs zum Rundfunkempfang in Unternehmen. Die Rechner würden im gewerblichen Bereich „nicht typischerweise als Rundfunkgeräte genutzt“. Das Urteil des Schleswiger Gerichtes ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle Gewerbetreibenden mit internetfähigen PCs, weshalb die Möglichkeit eingeräumt wurde, binnen eines Monats Berufung einzulegen. Die Rundfunkgebühr für Internet-PCs, so genannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“, wird seit Januar 2007 eingezogen. Die Gebühr in Höhe von 5,76 Euro pro Monat wird dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. In der Vergangenheit hatten Gerichte bei Klagen gegen die Gebühr unterschiedlich geurteilt.