Umstrittene Einberufungspraxis der Bundeswehr kann fortgesetzt werden
Karlsruhe (dts) – Die umstrittene Einberufungspraxis der Bundeswehr kann vorerst fortgesetzt werden. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter verwarfen dabei eine Vorlage des Kölner Verwaltungsgerichtes. Der Kläger des Verfahrens war im Oktober 2008 in Köln zum Wehrdienst einberufen worden, obwohl er einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen hatte. Nach einem erfolglosen Antrag auf Zurückstellung hatte der junge Mann Klage beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Das Kölner Gericht hatte daraufhin dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren vorlegt, da es in der Einberufungspraxis einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit gesehen hatte.