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    Image via Wikipedia Krefeld – Zum Jahresende tauchen in den Betrieben immer wieder Fragen auf, ob eine Kürzung oder Streichung des Weihnachtsgeldes zulässig ist. Wichtig ist, dass das Weihnachtsgeld den Beschäftigten grundsätzlich nicht wegen Unzufriedenheit über deren Arbeitsleistung gekürzt oder ganz gestrichen werden darf. Es gilt auch: Eine Zahlung von Weihnachtsgeld nach Gutdünken des Arbeitgebers ...