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    Kameras waren für diese Genehmigung nicht relevant, trotzdem waren die Überwachungskameras relativ akribisch und teilweise inc. Winkel der Objektive eingezeichnet. Im Gegensatz dazu war vieles, dass für die Genehmigung notwendig war, nachlässig oder garnicht im Plan erwähnt.
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    (openPR) – Nürnberg, 25. Juni 2009. Trotz Schmierereien und Vandalismus: Ein Vermieter darf in der Regel keine Überwachungskameras im Aufzug einbauen. Eine Videoüberwachung im Aufzug eines Mehrfamilienhauses stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Mieter dar und ist deshalb ohne Einwilligung der Bewohner nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn es in der Wohnanlage schon zu Vandalismus und ...