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    Duisburg – In diesen Tagen erhalten viele Duisburger Arbeitgeber Post von der Arbeitsagentur. Inhalt sind Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Unternehmen haben ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen die gesetzliche Verpflichtung, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser ...