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    Nürnberg, 23. Juli 2009. Eine Mietwohnung muss nicht exakt so groß sein wie im Mietvertrag angegeben. Abweichungen von bis zu zehn Prozent berechtigen nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de nicht zu Mietkürzungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind solche Abweichungen unwesentlich, da sie nicht die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung einschränken. Erst dann, wenn die Abweichung mehr ...