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    (dmb) „Die Entscheidung ist für hunderttausende Mieterhaushalte von großer Bedeutung. Wir begrüßen deshalb die notwendige Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass in einem typischen Formularmietvertrag das Kündigungsrecht für Mieter höchstens vier Jahre lang ausgeschlossen werden darf“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 86/10). „Wichtig ist insbesondere, ...