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    Mit dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz – wird die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung geändert und die zeitliche Befristung für die Personenkreise der Selbständigen und Auslandsbeschäftigten aufgehoben. Die freiwillige Weiterversicherung (künftig Antragspflichtversicherung) wird deshalb für die Selbständigen und Auslandsversicherten auch über den 31.12.2010 hinaus möglich sein. Durch die Rechtsänderung wird u.a. ...