Die Rechnung geht für Unternehmen auf, wenn es bei Umsiedlung in ein anderes EU-Land kaum Steuern zahlen muss, wenn die EU die Schulungskosten übernimmt und wenn der deutsche Steuerzahler anteilig an den Kosten des Umzugs, der Sozialpläne oder den Ausgaben für die leerstehenden Gebäude beteiligt wird. Eine Eingabe in die Suchmaschine Google mit den Stichworten [...]