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Bundeswahlleiter informiert zu aktuellem Kommentar von Spiegel-Online
Wiesbaden (ots) – Zu dem am 7. August 2009 in Spiegel-Online erschienenen Kommentar „Warum die Premiere des Wahlleiters zur Farce geriet“ stellt der Bundeswahlleiter Folgendes fest: 1. Gemäß § 18 Absatz 4 Nummer 2 Bundeswahlgesetz stellt der Bundeswahlausschuss verbindlich fest, welche politischen Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Bundestagswahl als Parteien anzuerkennen sind. ...