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Streiks in der Diakonie: ver.di begrüßt Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm
Image via Wikipedia Düsseldorf – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt nachdrücklich die soeben bekannt gegebene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm, die Klage gegen Streiks in diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen abzuweisen: „Streikrecht ist ein Grundrecht, das für alle gilt – auch für die Diakonie-Beschäftigten. Da sich Diakonie-Manager wie normale Arbeitgeber verhalten, Leiharbeit einführen, Betriebe ausgliedern ...