BDH fordert Weiterentwicklung des Teilhaberechts
Die deutsche Politik ringt um ein besseres Teilhaberecht für behinderte Menschen. Aus Sicht des BDH Bundesverband Rehabilitation bleibt die Novelle des Bundesteilhabegesetzes dennoch unvollendet: „Das Bundesteilhabegesetz bleibt vorläufig auf halbem Wege stecken. Wir erwarten im Land des Wirtschaftswunders mehr als lediglich zaghafte Trippelschritte, wenn es um Teilhabefragen geht“, so die Bundesvorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller.
„Wir begrüßen die Neuordnung der Wiedereingliederungshilfe und den Schritt, das Schonvermögen für Menschen mit Assistenz deutlich anzuheben. Dennoch bleibt die Teilhabe auch weiterhin eine gesellschaftliche Dauerbaustelle und Querschnittsaufgabe, die jeden angeht, gleich ob Handel, Arbeitswelt oder Politik. Gerade in der Arbeitswelt bestehen weiterhin extrem hohe Beschäftigungshürden. Es ist daher ein gutes Zeichen, dass politische Entscheidungsträger Teilhabefragen in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen zumindest stärker beleuchten. Das zögerliche Handeln, wenn es in medias res geht und der Finanzrahmen ausgelotet werden muss, darf die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Teilhabefragen allerdings nicht länger ausbremsen. Eine passgenaue Teilhabe- und Sozialpolitik ist eine gut Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie ist der Kitt, der in Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Ungleichheit so dringend benötigt wird. Zehn Millionen Menschen hierzulande sind behinderte, 7,5 Millionen davon sogar schwerbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ihr Anspruch auf Teilhabe gilt nicht erst seit der ratifizierten UN-