DGB protestiert gegen Erhöhung der Minijobgrenze auf 450,- Euro
„Es ist nicht vermittelbar, wenn die Bundesregierung die Minijob-Mauer erhöht und damit den Niedriglohnsektor noch weiter ausbaut. Es hat sich längst erwiesen, dass der Minijob kein Sprungbrett für gute Arbeit ist, sondern eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, die vor allem für Frauen in Altersarmut endet“, so Krefelds DGB-Vorsitzender Ralf Köpke angesichts der aktuellen Pläne der Bundesregierung nun die Minijobgrenze auf 450,- Euro anzuheben.
Gut 22000 dieser Minijobverhältnisse sind auch für Krefeld gemeldet.
Nach Auffassung des DGB sei der Minijob ein Katalysator des Niedriglohnsektors. Beschäftigte im Minijob bekommen im Schnitt einen Stundenlohn von unter acht Euro. Eine Erhöhung der Minijobmauer führt einzig und allein dazu, dass künftig noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Niedriglöhnen arbeiten.
„Die Behauptung aus der FDP, dass die Erhöhung der Minijob-Grenze das Einkommen der Minijobbberinnen erhöht, ist geradezu lächerlich. Im Schnitt erhalten die Beschäftigten im Minijob nicht 400 Euro, sondern nur 260 Euro. Dies wird sich auch durch eine Erhöhung der Minijobmauer nicht ändern“, so Köpke weiter.
Mit der Ausweitung der Minijobgrenze missachte die Bundesregierung nach Auffassung der Gewerkschaften auch den Wunsch der Beschäftigten. Zwei Drittel der Minijobberinnen würden gerne ihre Arbeitszeit ausweiten, damit sie mehr verdienen und nicht in Altersarmut abrutschen.
„Statt die Minijobs auszuweiten ist es notwendig, möglichst viele der Kleinstarbeitsverhältnisse in den regulären Arbeitsmarkt zu überführen“, fordert Köpke weiter
„Der Niedriglohnsektor wächst vor allem in Kleinst-Jobs, die keine Perspektive bieten. Mit dem DGB-Konzept nach einer Neuordnung können wir die Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen in Kleinst-Jobs und das damit verbundene Lohndumping endlich beenden.“
Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ausschließlich in so genannten Mini-Jobs tätig und bekommen im Schnitt nur einen Lohn von 265 Euro (West) bzw. 215 Euro (Ost). Der Mini-Job ist ein Hebel zum systematischen Lohndumping. Mehr als drei Viertel der Beschäftigten in Kleinstarbeitsverhältnissen erhalten einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro. Der Wechsel in reguläre Beschäftigung wird durch gesetzliche Regeln erschwert und durch Niedriglohnstrategien der Unternehmen blockiert. In der Gastronomie kommt auf einen regulär Beschäftigten auch am Niederrhein bereits ein Minijobber bzw. Minijobberin.
Nach dem Konzept des DGB geht es bei der Neuordnung des Arbeitsmarktes um die volle Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse. Damit sollen geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in echte Teilzeit umgewandelt werden. Dazu schlägt der DGB eine Gleitzone ab dem ersten Euro bis 800 Euro vor, bei der die Arbeitgeber insbesondere im unteren Einkommensbereich den Großteil der Sozialabgaben allein tragen. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt anfangs bei Null und steigt mit dem Einkommen langsam an. So werden Fehlanreize zur Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen abgestellt. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten trotz des geringen anteiligen Beitrags den vollen Schutz der sozialen Sicherung. Ab 800 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung der Sozialversicherung.
Auch darf es keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben, ohne dass sich die Steuerbelastung von erwerbstätigen Ehepartnern insgesamt ändert. Zur Anpassung schlagen wir eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vor. Sonderregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen oder Jugendgruppen sollen weiterhin erhalten bleiben.
Mit unserem Konzept wird das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit steigen und die Beschäftigten erhalten Chancen auf höhere Einkommen und höhere soziale Sicherheit.“