Duisburg – In seiner gestrigen Jungfernrede hat sich Frank Börner ganz klar für ein Verbandsklagerecht und mehr Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine ausgesprochen. Bisher konnten Tierhalter nur gegen ein „Zuviel“ an Tierschutz klagen – das soll sich ändern. Anerkannte Tierschutzvereine sollen im Namen der Tiere in Zukunft auch gegen ein „Zuwenig“ klagen können. „Es ist unsere Pflicht und Verantwortung, Tieren, denen ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, zu schützen. So steht es im Grundgesetz und es wird Zeit, diesen Paragraphen endlich konkret mit Leben zu füllen“ so Börner. Die von CDU und FDP immer wieder ausgemalten Horrorszenarien von einer Klageflut vor den Gerichten bis hin zur Massenflucht von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen aus NRW entbehren jeder rationalen Grundlage. Denn die Einwände aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung und auch der Religion waren bereits Gegenstand eines ordentlichen parlamentarischen Anhörungsverfahrens und schriftlicher Eingaben. Deren Ergebnisse sind in den vorliegenden Gesetzesentwurf mit eingeflossen.
„Es geht hier nicht um grundsätzliches Misstrauen gegenüber unseren Bauern. Es geht darum, dass das Tierschutzgesetz und die Tierschutznutztierverordnung seitens der Verwaltung korrekt vollzogen werden. Und falls nicht, haben die anerkannten Tierschutzverbände die Möglichkeit der Klage“, betont der Umweltpolitiker. „So schaffen wir Rechtssicherheit“.
Beim Tierschutz geht es auch um ethisches Selbstverständnis. Aus der Menschenwürde leitet sich u. a. auch unsere menschliche Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Tieren ab. „Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt“ zitiert Börner den Pazifisten Mahatma Gandhi abschließend.
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