Gemeinwesen und Kultur

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Samuel von Pufendorf

Samuel von Pufendorf (Photo credit: Wikipedia)

Die Zeit von Renaissance und Humanismus ging in Westeuropa in Revolten, schließlich in ein Kriegsgeschehen über, das schier unzählige Schauplätze und unterscheidbare Gründe hatte. Aufstände, Bürgerkriege, hegemoniale Bestrebungen von Staaten zur Ausweitung ihrer Herrschaftsgebiete, erbitterte Religionskriege. Der sogenannte Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 markierte nur eine Phase der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen auf dem Kontinent, wenn auch die umfänglichste. Unter diesen, von manchen Zeitgenossen als apokalyptisch empfundenen Umständen, entwickelten sich einige neue Diskussionen: u.a. über Naturrecht, zur Ersetzung des mittelalterlichen Gottesrechts, über Staatsrecht, etwas später auch über Kultur.

Eingeführt wurde ein neuer Begriff cultura durch Samuel von Pufendorf (De iure naturae et gentium libri octo, 2. Aufl.). Das Wort, das zunächst als cultura animi, dann aber für sich stehend, ohne Genitivverbindung präsentiert wurde, war freilich nicht voraussetzungslos, sondern bezog sich auf etwas, das ich, mit einem Seitenblick auf die staatstheoretischen Schriften von Thomas Hobbes, als bürgerliche Gemeinwesen (De Cive, Leviathan) bezeichnen möchte, in Differenz zu einem mehr oder weniger fiktiven Naturzustand, dessen Konstruktion dazu diente, ein Menschenbild abseits staatlicher Ordnungen auszumalen Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich von den Buchstaben verbürgter Worte Kultur zu lösen und sachliche Zusammenhänge zu berücksichtigen.

Der Einbezug von gesellschaftlichen Ordnungsstrukturen war für den neuen Kulturbegriff konstitutiv. Nur durch solche Strukturen werden nach Pufendorf Grundlagen für ein sicheres Zusammenleben der Menschen geschaffen. In diesen Rahmen fallen die weiteren menschlichen Aktivitäten und Hervorbringungen. Wieviel Gewicht Pufendorf den Ordnungstrukturen beimaß, lässt sich an seiner Verfassungskritik ablesen (De statu imperii germanici), die speziell Deutschland betraf und Gründe für die kriegerischen Auseinandersetzungen auswies. Von Natur aus waren für ihn Menschen für die Bildung von Gemeinschaften prädistiniert. Zu klären galt, wie diese für einen sicheren Frieden ausgestaltet werden müssen.

Hobbes war hingegen skeptischer, sowohl im Hinblick auf Ordnungsstrukturen als auch in seinem Menschenbild. Für ihn zählte letztlich die Durchsetzung politischer Herrschaft. Bereits in De cive sah er Menschen nicht als Lebewesen an, die nach Gemeinschaften streben, in Leviathan fasste er den Zustand abseits staatlicher Ordnungen sogar als Krieg. Bezieht man Hobbes Auffassungen ein, hat man bereits unterscheidbare Auffassungen von bürgerlichen Gemeinwesen und ihrer Grundlagen, viele weitere sind möglich. Pufendorfs Kulturbegriff ist durchaus speziell.

In historischen Erörterungen stehen ein erstmaliger Bezug von Worten Kultur auf Kollektive im Zentrum. Diese weitverbreitete, von Verweis zu Verweis kopierte Ansicht, ist jedoch unangemessen: Bereits Horaz sprach allgemein von cultus hominum, bezog sich auf ein Kollektiv, wenn auch im Zusammenhang mit wilden Sitten. Nur wenn ein paar Buchstaben im Zentrum der Betrachtung stünden, wäre ich bereit, nachzugeben.

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Tasächlich fehlte Pufendorf ein geeignetes Wort. Die anfängliche Verwendung von cultura animi, dieser Einbezug von Cicero, die Gewichtung aufs Geistige, zeugt noch heute von der Herkunft. Diese wird vor allem in Pufendorfs Abgrenzung der Menschen von Tieren deutlich: Er hebt Vernunft, Urteilskraft und freien Willen hervor, bewegt sich also auf traditionellem philosophischen Terrain. Da aber auch ordnungsspezifische Themen behandelt werden, schließlich alle Aktivitäten von Menschen innerhalb ordnungspolitischer Rahmen berücksichtigt sind, ist der alte Bezugsumfang gesprengt. Es lag durchaus nahe, cultura aus den traditionellen Kontexten herauszulösen, wenngleich eine Form wie cultura hominum (Kultur der Menschen) möglich und auch etwas präziser gewesen wäre, mit Rücksicht auf Horaz.

Fraglos hätte Pufendorf ebenso auf einen Kulturbegriff verzichten können, anstatt einen ziemlich ominösen auszubilden. Dann wären allerdings umfangreichere Eingriffe in die Erstauflage von ‘De iure naturae et gentium libri octo’ notwendig gewesen. Es lässt sich aber auch ein Vorteil des neuen Kulturbegriffs anführen: als rationalistische Mahnung!

Das neue Wort cultura verweist nach meinem Ermessen nicht auf beliebige Kollektive, wie interpretiert wurde, eher auf, und darin liegt bereits ein pragmatisch wohlwollender Akt, auf bürgerliche Gemeinwesen im Allgemeinen und das Leben in ihnen. Diese Fassung von Kultur bleibt spezifisch genug, um historisch angemessen zu bleiben, stellt sogar erst einen Kulturbegriff zur Verfügung, der auch für Vergleiche mit späteren Konzeptionen taugt.

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Die essayistische Notiz “Gemeinwesen und Kultur” steht im Kontext eines Projektes über Kultur. Der erste Text der Reihe lautet: Der Award, der vorgängige: Zum Abgewöhnen, der nächste Text: Pufendorf … Ein Innehalten.
Zwei weitere Texte sind bereits veröffentlicht aber noch nicht eingereiht: Musik ist eine Hure und Das Ende einer Ära.

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Beitrag von auf 13. Juli 2012. Abgelegt unter Allgemein, Kultur, Medien, Meinung, Panorama. Nachricht folgen durch RSS 2.0. Kommentare und Pings sind geschlossen.