Duisburger Ordnungsamt behindert Journalisten – Filmverbot ohne Rechtsgrundlage
Vor dem Hamborner Rathaus, wurde am Dienstag ein Mitarbeiter von xtranews in seiner Arbeit massiv behindert. Nachdem vor anderthalb Wochen die Duisburger Straßenambulanz vom Duisburger Ordnungsamt an eben dieser Stelle einen Platzverweis bekommen hatte (xtranews berichtete), fahren in unregelmäßigen Abständen Redaktionsmitarbeiter auf den Touren der Ambulanz mit.
Die Duisburger Ordnungshüter stürmten gegen 15 Uhr von zwei Seiten auf den Rathausplatz zu. Insgesamt 11 Mitarbeiter der Stadt waren bei dieser konzertierten Aktion gegen Obdachlose und Drogenabhängige im Einsatz. Ein weiteres Ziel der Aktion war die Durchsuchung der beiden öffentlichen Toiletten.
„Da ich an dem Tag keine Kamera dabei hatte, habe ich alles mit einer Flip aufgezeichnet, um mögliche Übergriffe des Ordnungsamtes auf die Straßenambulanz zu dokumentieren“, sagt xtranews-Mitarbeiter Thomas Rodenbücher.
Diese Art der Öffentlichkeit kam den Mitarbeitern des Ordnungsamtes wohl ungelegen. Kurzerhand wurde Rodenbücher von den 11 Leuten umkreist und aufgefordert unverzüglich das Filmen zu unterlassen.
„Ich habe mehrmals gefragt, auf welcher Grundlage mir das Ordnungsamt, das Filmen untersagen will. Doch anstatt eine Antwort zu bekommen, wurde der Kreis um mich herum immer enger“, schildert der Journalist die Vorgehensweise der Ordnungshüter.
Info:
xtranews Duisburg Magazin. Mehr Hintergrund, mehr Duisburg.
Rodenbücher wurde aufgefordert, sich auszuweisen. „Da ich in der Situation, in der ich mich körperlich bedrängt fühlte, keine weitere Eskalation der Situation provozieren wollte, habe ich mich als Medienvertreter ausgewiesen. Während meine Personalien aufgenommen wurden, fragte ich zum wiederholten Male, nach der Rechtsgrundlage für diese Behinderung der Presse. Ein etwa 185cm großer Hüne mit der Figur eines Preisboxers, der schon die ganze Zeit in meinem Rücken stand, sagte, dass es sich hier bei um eine Verletzung des Urheberrechtes handeln würde und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht wünschten gefilmt zu werden“, beschreibt Rodenbücher die skurrile Szenerie. Auf den Hinweis hin, dass der ausgebildete Ordnungsamtsmitarbeiter hier Urheberrecht mit Persönlichkeitsschutzrecht verwechsele, wurde ihm beschieden, dass dies das selbe sei.
„Ich habe zum ersten Mal nachempfinden können, wie die Menschen fühlen müssen, die tagtäglich von diesen mangelhaft ausgebildeten aber körperlich gut durchtrainierten Vertretern der Stadt Duisburg, schikaniert werden“, konstatiert Rodenbücher.
Der Landesgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verband in Brandenburg, Klaus Minhardt, bestätigt, dass Ordnungsamtsmitarbeiter in den seltensten Fällen ein Interesse daran haben, von der Presse beobachtet zu werden. Es komme immer wieder zu Übergriffen auf wehrlose Personen, die man natürlich nicht gerne in den Nachrichten lesen möchte, erzählt Minhardt. Die fehlenden Rechtskenntnisse der Ordnungsamtsmitarbeiter fasst der Interessenvertreter in einem kurzen Statement zusammen: „Wenn die den Unterschied zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsschutzrecht kennen würden, dann hätten die einen richtigen Job“.
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Könnten die Parteien des neuen Koalitionsbündnisses im Duisburger Rat nicht mal dafür sorgen, dass dieser Mist aufhört?
Lothar Evers
23. März 2011 auf 11:16
Wenn die was zu sagen hätten!
OB ist wieder da und greift mit seinen Vasallen durch, damit in Duisburg
wieder Recht und Ordnung herrschen!
Danke Herr Sauerland für ihr
Wenn wir sie nicht hätten!?
Katharina
23. März 2011 auf 13:32
mir ist ein Halbsatz flöten gegangen.
Soll heißen:
Danke ………..für ihr Personal, daß so rechtskundig und bürgerfreundlich mit den Duisburgern umgeht.
Katharina
23. März 2011 auf 13:35
Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG
Ausnahmeregeln, nach denen eine Fotografie auch ohne Einwilligung gemacht und veröffentlicht werden darf
a) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG)
b) Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG)
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
d) Bilder, welche nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst gilt. (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG)
Der Begriff der Zeitgeschichte selbst wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; sprich, hat die Öffentlichkeit ein Interesse, über den Vorgang informiert zu werden, liegt ein zeitgeschichtliches Ereignis vor. Die klassische Unterscheidung in absolute und relative Personen der Zeitgeschichte wird dadurch immer weniger relevant, da mittlerweile auch absoluten Personen der Zeitgeschichte ein Recht auf Privatheit zugestanden wird, eine Folge der Caroline-Rechtssprechung.
Wann die Öffentlichkeit ein Interesse an dem Vorgang selbst hat, es somit zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls und lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Aufgrund der Vielzahl und auch der Unterschiedlichkeit der hierzu veröffentlichen Urteile lassen sich auch nur schwer feste Indizien herausbilden.
Sicherlich kein Ereignis der Zeitgeschichte sind Allerweltsfotos ohne besonderen Anlass. Auch Bilder, welche nur einem allgemeinem Dokumentationsinteresse dienen, begründen noch keine zeitgeschichtliche Relevanz. Ebenso wenig werden ungewöhnliche, komische, peinliche oder belustigende Situationen als Ereignis der Zeitgeschichte angesehen. Unzweifelhaft liegt auf der anderen Seite bei politischen Veranstaltungen, größeren Events und großen Sportveranstaltungen ein zeitgeschichtliches Ereignis vor. Ebenso bei Aktionen, bei denen es „prominente“ Personen bewusst darauf anlegt, fotografiert zu werden (z. B. Paris Hilton).
Liegt ein entsprechendes zeitgeschichtliches Ereignis vor, an deren Bildberichterstattung die Öffentlichkeit ein Interesse hat, muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zudem noch mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen abgewogen werden. So wird auch Personen der Zeitgeschichte ein Recht auf Privatsphäre zugestanden. Auch sehr prominente Menschen müssen nicht damit rechnen, immer und überall fotografiert zu werden. Den Maßstab haben hier die bereits oben erwähnten Caroline-Entscheidungen gesetzt. Demnach muss immer die öffentliche Relevanz des Vorgangs und nicht die öffentliche Relevanz der Person bewertet werden. Konkret bedeutet dies, dass sich eine prominente Person dagegen wehren kann, dass sie fotografiert wird, wenn sie sich in einer privaten und belanglosen Situation, zum Beispiel Schuhe kaufen, befindet. Ist es dagegen ein Vorgang mit öffentlicher Relevanz, zum Beispiel eine Galaveranstaltung, darf die Person fotografiert und das Bild im Rahmen einer Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden.
Jürgen Rohn
23. März 2011 auf 15:31
Zu: “… „Wenn die den Unterschied zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsschutzrecht kennen würden, dann hätten die einen richtigen Job“. …”
Rechtsdezernent ist Herr Rabe (CDU und Jurist). Hätte er mal seinen Job bei Loveparade richtig getan und diese Veranstaltung abgesagt, dann würden 21 Menschen noch leben und vielen Menschen wäre unsägliches Leid erspart geblieben.
So aber entsteht der Eindruck, dass nun mit harter Hand regiert und mit eisernem Besen gekehrt wird.
Zu: ” … „Ich habe zum ersten Mal nachempfinden können, wie die Menschen fühlen müssen, die tagtäglich von diesen mangelhaft ausgebildeten aber körperlich gut durchtrainierten Vertretern der Stadt Duisburg, schikaniert werden“ …”
Muskeln und Hirn (Grips) passen nicht zusammen.
HeinzK.
23. März 2011 auf 19:51
dieser verdammte sauhaufen. seit wann muss man sich denen gegenüber ausweisen? sollen sie doch die polizei hinzu ziehen. wäre mir in der situation mehr als recht.
R'n'R
23. März 2011 auf 23:05
na,… kommt drauf auf an, auf welcher seite der knipse ich stehe?
nein. es ist stark zwischen herstellen und veröffentlichen zu unterscheiden. es macht einen unterschied, ob es private oder”gewerbliche” aufnahmen sind. ein unterschied besteht in privatem und öffentlichem raum. dem selbst herstellen kann man nur sehr, sehr begrenzt entgehen, schon garnicht an öffentlichen plätzen… daran wird man sich gewöhnen müssen. in anderen ländern, England als beispiel sind viele plätze videoüberwacht. im unternehmen, das ich werktäglich besuche sind über 450 kameras verbaut. ich kann ja mal über das recht am eigenen bild referieren…
im öffentlichen raum ist fotografieren/filmen grundsätzlich ohne genehmigung erlaubt. anders auf privatbesitz. aber: die Bahn z.b. erlaubt ausdrücklich private aufnahmen (vergl.”Geschäftl.Mitteilungen DB AG”,Ausg.3,19.Jan2001).
es ist ebenso zulässig, das objektiv auf privatgrundstücke zu richten, solange, diese dazu nicht betreten werden müssen. kein sichtschutz? tja…
“das recht am eigenen bild” besteht grundsätzlich nicht in der öffentlichkeit, nicht zwingend in geschäftspassagen, EKZ und nahverkehrsbereichen nicht bei aufnahmen ohne stativ z.b.; noch weniger, wenn die aufnahme nicht zur veröffentlichung gefertigt wird. ausnahme: “geschützen räumen” wie umkleide oder WC (§201a/StGB).
ist diese person aber auf öffentlichem raum und sogar in einer gruppe,… doppelt pech gehabt.
um das mal weiter zu spinnen: die herausgabe oder löschung kann einem keiner vorschreiben. zwang oder gewaltandrohung erfüllen in diesem fall den tatbestand des räuberischen diebstahl (§252/StGB).
werden daten gelöscht, ist dies bei “herkömmlichen” filmen als sachbeschädigung (§303/StGB), bei digitalen medien als rechtswidrige datenveränderung (§303a/StGB) zu verstehen.
einzig die polizei darf die medienträger beschlagnahmen, aber auch nicht löschen/lassen. dazu bedarf es eines rechtsgültigen urteils… bis dato ist nur ein grund wirklich wirksam, um den elendlangen gerichtlichen weg gegen aufnahmen zu beschreiten halbwegs erfolgssicher:
§109g/StGB “Sicherheitsgefährdendes Abbilden” – meint aufnahmen im zusammenhang mit militär, deren anlagen oder vorgängen und die “die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppen gefährden”.
damit hat der gesetzgeber sicher nicht das Ordnungsamt gemeint?!
parcelpanic
24. März 2011 auf 04:25
Pingback: Der wilde Westen fängt in Hamborn an… « parcelpanic's Blog
Parcelpanic + andere Kenner
Wenn ich zur Ratssitzung mit Plakat, also Meinungsäußerung erscheine, nehme ich meine bürgerlichen Rechte wahr. Die zählen ja nicht besonders in Duisburg.
Wenn also die Sicherheit anrückt, von mir verlangt, das Plakat zu entfernen.
Hat sie das Recht? Hausrecht? Gehört das Rathaus nicht eigentlich den Bürgern?
Rausschmeissen kann man mich auf keinen Fall, solange ich mich ruhig verhalte. Ist das korrekt?
Im übrigen, das Lautsprechersystem im Rathaus ist AUCH nicht in Ordnung.
Die Lautstärke könnte man als Lautschwäche bezeichnen. Oben auf der Tribüne
kommen viele Äußerungen nicht an. Dreht man die Lautstärke hoch, ist es überdreht.
Spekuliere mal, ist kein Geld da, um die Lautsprecheranlage zu erneuern oder zu reparieren. Ist ja auch nicht nötig. Wozu denn auch. 2-4 Duisburger sitzen da und wollen zuhören. Nicht baechtenswert.
Als ich in Duisburg zuzog und sofort Wahlhelferin war, wollte ich abends in das Rathaus, um die Wahlergebnisse für ganz Duisburg zu erfahren.
Mir wurde der Eintritt verwehrt.
Man ist den ganzen Tag Wahlhelfer und darf abends nicht ins Rathaus.
Alle Achtung. Das hatte ich noch nicht erlebt.
Habe mich enorm aufgeregt, brachte aber nichts, Weisung vom OB.
Man kam nur mit Einladung von ihm herein.
Da kann man nur mit den Ohren schlackern.
Katharina
24. März 2011 auf 08:33
Der Duisburger Bürger, der es noch immer nicht bemerkt haben sollte, wird es definitiv nicht mehr raffen:
Die Stadt und ihre Vertreter schikanieren, da wo es nur geht.
Es gibt im gesamten Bundesgebiet keine Stadtverwaltung, die dermaßen frech, inkompetent, schikanös und willkürlich zu Werke geht, wie die in Duisburg.
Man muss dieser Stadt den Rücken kehren – hier zu leben ist inzwischen zur Strafe geworden.
OB Sauerland ist eine Beleidigung für jeden halbwegs gebildeten Menschen und eine schallende Ohrfeige ins Gesicht der Hinterbliebenen der Loveparade-Opfer.
Das Motto unserer Stadtspitze lautet seit Sauerlands Amtsantritt:
“NEHMEN IST SELIGER DENN GEBEN.”
Die Lehsherrnschaft hier in Duisburg muss endlich aufhören, der OB und die gesamte Stadtverwaltung gehören geteert, gefedert und aus der Stadt gejagt.
Svend-Uwe Weber
6. November 2011 auf 08:11