Gleiches für gleichgeschlechtlich Liebende?
Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Schlechterstellung verstösst demzufolge gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Klasse! Wie schön! Mal wieder ein Recht, was sich die gleichgeschlechtlichen Eheleute vor Deutschlands höchstem Gericht erstreiten mussten! Scheibchenweise, quasi in Salamimentalität, werden die gleichgeschlechtlichen den heterosexuellen Ehen angeglichen.
Aber irgendwann muss ja mal genug sein mit der offen bekundeten Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben! Wir leben nun mal im christlich geprägten Deutschland. Da hat nun mal alles seine Ordnung. Wo kämen wir denn hin, wenn Lesben und, vor allem, Schwule die gleichen Menschrechte wie unsere Heten hätten? Ein Mann ist nun mal erst ein richtiger Mann, wenn er im Leben ein Weib gefreit, ein Haus gebaut und sich fortgepflanzt hat.
Und das immer mit dem Segen unserer moralisch einwandfreien Priester. Klar, Man(n) kennt sich: die Schwulen aus der Szene und so mancher knackige Priester. Aber das bitteschön erst immer nach 22 Uhr und nur bis zum Morgengrauen.
Als jemand der beide Eheformen kennengelernt hat, kommen mir bei diesen Meldungen über Etappenerfolge im Gleichgeschlechts-Recht immer so meine Gedanken.
Freist Du eine Frau, ist ab dem Zeitpunkt, wo beide ihr JA verkünden, alles geregelt. Rechte und Pflichten sind klar vom Gesetzgeber vorgegeben. Heiratest Du als Mann einen Mann, hast Du zwar einen netten Trauschein in der Hand, trägst womöglich einen coolen Doppelnamen, aber irgendwie ist dann noch lange nix geregelt. Als Ehemannn einer Frau war ich happy, als ich nach meiner Trauung auf meine Verdienstabrechnung blickte. Steuerlich hats sichs gelohnt, für beide selbstverständlich.
Schaue ich heute auf meine Abrechnungen, werde ich in mein Single-Dasein versetzt–zumindest steuerlich! Aber bei weitem nicht nur das!
Steuerklasse I wird mir zugebilligt. Also der Steuersatz, den Alleinstehende zahlen, bevor sie eine heterosexuelle Ehe eingehen. Heiraten beide, Mann und Frau, haben sie die Wahl: beide St-Klasse IV oder einer III und der andere V. , oder wie auch immer. Zumindest lukrativ! Kommen Kinder dazu, gibts extra einen drauf. Zu Recht in diesem Fall! Wie siehts denn aus, wenn Schwule oder Lesben ein Kind adoptieren? Klar, gibt Kindergeld, aber das wars dann auch. Allerdings: erstmal müssen sie eine Adoption bewilligt bekommen, was an sich schon eine äusserst schwere Aufgabe ist, sofern man nicht der Prominenz angehört.
Deutschland ist immer noch nicht so tolerant, wie es uns unsere politischen Vorzeige-Schwulen Wowi, Westerwelle und Ole v.B. versuchen zu vermitteln. Die Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen gegenüber heterosexuellen Paaren ist weder steuerrechtlich noch gesellschaftlich auf einer Ebene angelangt.
Wie simpel wäre es doch, einfach Gesetze zu machen für zwei Menschen die sich lieben und zusammen leben wollen. Übernehmt doch einfach die bestehenden Ehe-Gesetze, die es seit Jahrzehnten gibt, liebe Politiker! Übertragt doch das gesamte Eherecht auf Lesben und Schwule. Geht doch fix, wenn das wirklich alle wollen! Und hört doch nicht immer auf die katholische Kirche, die in dieser Angelegenheit ihre Unschuld und moralische Instanz seit langem verloren hat. Lasst doch Euren BürgerInnen einfach die freie Wahl ihrer ganz persönlichen, auch der sexuellen, Lebensführung.
Und zum Schluss: die negativen Pflichten aus dem Eherecht wurden den Lesben und Schwulen seit Beginn des Lebenspartnerschaftsgesetzes zugebilligt. Also, geht doch, dann machts auch noch anders rum, dann ist der Kuchen fertig!